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   VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18   

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VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18 (https://dejure.org/2019,24882)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.02.2019 - 13 L 396.18 (https://dejure.org/2019,24882)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 13 L 396.18 (https://dejure.org/2019,24882)
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  • OVG Hamburg, 09.05.2016 - 2 Bs 38/16

    Errichtung einer Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen und

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18
    Der Gebietserhaltungsanspruch besteht aber grundsätzlich nur hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung und nur dann, wenn sich das Grundstück des jeweiligen Eigentümers und das Vorhabengrundstück in demselben Baugebiet innerhalb eines Bebauungsplans befinden (OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 2 Bs 38/16 - juris Rn. 12 m.w.N.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 2 S 8.16 - juris Rn. 7).

    Die Annahme eines solchen besonderen Austauschverhältnisses setzt jedoch eine entsprechende konzeptionelle Einbindung der Ausweisungen im Bebauungsplan voraus (OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 2 Bs 38/16 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Gleiches gilt für das Wasserwerk, für welches die angrenzende Wohnbebauung keinen städtebaulichen Vorteil darstellt (vgl. zur Gegenüberstellung OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 2 Bs 38/16 - juris Rn. 14).

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Plangeber den Eigentümern in einem bestimmten Baugebiet auch einseitig einen Anspruch auf Einhaltung der (Gebiets-)Festsetzung einräumen kann (OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 2 Bs 38/16 - juris Rn. 15).

    Die Bedeutung der nachbarlichen Interessen lässt sich dabei den in der Rechtsprechung zu § 31 Abs. 2 BauGB entwickelten Grundsätzen entnehmen (OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 2 Bs 38/16 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    So bildet beispielsweise die allgemeine Gefahr von Eigentumsstraftaten, auf welche die Antragsteller möglicherweise anspielen, keinen städtebaulichen Belang von Gewicht, der die planungsrechtliche Unzulässigkeit des Bauvorhabens begründen könnte (OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 2 Bs 38/16 - juris Rn. 30).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 2 S 8.16

    Beschwerde; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Traglufthalle;

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18
    Der baurechtliche Nachbarschutz bietet insbesondere keinen Ansatz dafür, die Zweckmäßigkeit einer Standortentscheidung umfassend zu überprüfen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 2 S 8.16 - juris Rn. 8).

    Der Gebietserhaltungsanspruch besteht aber grundsätzlich nur hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung und nur dann, wenn sich das Grundstück des jeweiligen Eigentümers und das Vorhabengrundstück in demselben Baugebiet innerhalb eines Bebauungsplans befinden (OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 2 Bs 38/16 - juris Rn. 12 m.w.N.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 2 S 8.16 - juris Rn. 7).

    Darüber hinausgehenden Störungen und Belästigungen sowie etwaigen soziale Konflikte aus der Unterbringung kann nicht mit den Instrumenten des Baurechts, sondern nur im jeweiligen Einzelfall mit den Mitteln des Polizei- und Ordnungsrechts oder des zivilen Nachbarrechts begegnet werden (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2014 - 2 B 1048.14 - juris Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom30. Mai 2016 - 2 S 8.16 - juris Rn. 8; Beschluss der Kammer vom 9. März 2017 - 13 L 102.17 - juris Rn. 28).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass eine Wertminderung des Grundstücks allenfalls dann einen Abwehranspruch gegen ein Bauvorhaben in der Nachbarschaft begründen kann, wenn sie die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren sonstigen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstücks ist (BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13/94 - juris Rn. 73; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 2 S 8.16 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18
    Das allgemeine Bauplanungsrecht kann und soll keinen "Milieuschutz" gewährleisten (BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13/94 - juris Rn. 72).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass eine Wertminderung des Grundstücks allenfalls dann einen Abwehranspruch gegen ein Bauvorhaben in der Nachbarschaft begründen kann, wenn sie die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren sonstigen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstücks ist (BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13/94 - juris Rn. 73; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 2 S 8.16 - juris Rn. 8).

  • EuGH, 07.08.2018 - C-329/17

    Prenninger u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18
    Diese Definition fußt auf Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Ziff. 1 lit. d) der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 (UVP-Richtlinie), wonach Umweltverträglichkeitsprüfungen bzw. entsprechende Vorprüfungen nicht für alle Rodungen bzw. Abholzungen durchgeführt werden müssen, sondern nur für solche, die dazu dienen, die betreffenden Böden einer neuen Nutzung zuzuführen (EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - Rs. C-329/17 (Prenninger u.a.) - Slg. Rz. 32).

    Bei der Auslegung des Begriffs der Waldumwandlung muss das mit der Richtlinie 2011/92/EU vom 13. Dezember 2011 (UVP-Richtlinie) verfolgte Ziel berücksichtigt werden, Projekte, bei denen mit erheblichen Auswirkungen für die Umwelt zu rechnen ist, vor ihrer Verwirklichung einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen zu unterziehen (EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-329/17 - Rn. 35).

  • VG Berlin, 09.03.2017 - 13 L 102.17

    Flüchtlingsunterkunft in Lankwitz darf gebaut werden

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18
    Darüber hinausgehenden Störungen und Belästigungen sowie etwaigen soziale Konflikte aus der Unterbringung kann nicht mit den Instrumenten des Baurechts, sondern nur im jeweiligen Einzelfall mit den Mitteln des Polizei- und Ordnungsrechts oder des zivilen Nachbarrechts begegnet werden (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2014 - 2 B 1048.14 - juris Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom30. Mai 2016 - 2 S 8.16 - juris Rn. 8; Beschluss der Kammer vom 9. März 2017 - 13 L 102.17 - juris Rn. 28).

    Unabhängig davon könnte die Vorprüfung durch den Antragsgegner in einem weiteren Zustimmungsverfahren noch durchgeführt werden (vgl. Beschluss der Kammer vom 9. März 2017 - 13 L 102.17 - juris Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 11 M 38.06

    Definition des Waldbegriffs; Einbeziehung von Kurzumtriebsplantagen

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird darauf abgestellt, ob die Ansammlung von Waldbäumen und Waldsträuchern einen flächenhaften Eindruck vermittelt, selbst wenn der Wald einen lichten Bestand hat (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2007 - 11 M 38.06 - juris Rn. 4).

    An diese grenzt sie zwar an, stellt sich jedoch nicht als deren Fortsetzung dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2007 - 11 M 38.06 - juris Rn. 5): sie weist mit den Pappeln nicht nur einen anderen Baumbestand auf, sondern erscheint aufgrund ihrer Anordnung ungeeignet, die vom Wald ausgehende Klimawirkung zu erzielen oder seine sonstigen Funktionen in Bezug auf die forstwirtschaftliche Nutzung oder die Erholung zu erfüllen.

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18
    Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umso weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 - NVwZ 1987, 409; OVG Bremen, Urteil vom 8. Mai 2018 - 1 B 18/18 - juris Rn.26).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18
    Bei der Abweichung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen im Bebauungsplan kommt eine Verletzung subjektiver Rechte eines Nachbarn nur bei einem Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 14.11.2018 - 4 B 12.18

    Begründung einer eigenständigen Klagebefugnis durch den § § 4 Abs. 1 i.V.m. Abs.

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18
    Zwar sind Verfahrensfehler nach dem UVPG im bauaufsichtlichen Zustimmungsverfahren im Rahmen eines zulässigen Rechtsschutzantrags zu prüfen, ohne dass es dabei darauf ankommt, dass die verletzten Verfahrensvorschriften der Gewährleistung eines materiellen subjektiven Rechts der Antragsteller dienen (BVerwG, Beschluss vom 14. November 2018 - 4 B 12/18 - juris Rn. 4).
  • OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18

    Nachbarwiderspruch, Schwachhauser Heerstraße - Abstandsflächen;

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18
    Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umso weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 - NVwZ 1987, 409; OVG Bremen, Urteil vom 8. Mai 2018 - 1 B 18/18 - juris Rn.26).
  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

  • VG Berlin, 15.08.2013 - 13 K 306.12

    Großer Wannsee: Nachbarklage gegen geplante sechsgeschossige Bebauung erfolgreich

  • VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12

    Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12

    Vorläufiger Rechtschutz eines Denkmaleigentümers gegen ein Bauvorhaben;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2009 - 10 S 5.09

    Vorverlagerung des maßgebenden Zeitpunktes für die Verwirkung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2010 - 2 S 99.09

    Beseitigung einer im vereinfachten Verfahren genehmigten Werbetafel

  • VGH Bayern, 14.07.2008 - 22 ZB 06.2639

    Biomasse-Heizkraftwerk; Gültigkeit einer Bebauungsplanänderung (offen gelassen);

  • VG Berlin, 07.12.2017 - 13 L 605.17

    Baurecht: Einstweiliger Antrag eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung wegen

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